Geplant ab 2027
Waffensachkunde
Wer eine Waffenbesitzkarte beantragen möchte, braucht den Sachkundenachweis nach § 7 Waffengesetz. Bei uns im Verein soll es ihn ab 2027 geben.
In Vorbereitung
Ab 2027 bei uns im Verein
Termine, Gebühren und die Anmeldung stehen noch nicht fest. Sobald es so weit ist, findest du hier alle Angaben.
Inhalte
Was der Lehrgang umfassen wird
Der Lehrgang vermittelt die Kenntnisse, die für die Sachkundeprüfung nach § 7 Waffengesetz verlangt werden, und schließt mit der Prüfung ab. Er richtet sich an alle, die eine Waffenbesitzkarte beantragen möchten – Vorkenntnisse sind nicht nötig.
Waffentechnik: Aufbau und Funktion von Kurz- und Langwaffen
Munitionskunde: Aufbau, Kennzeichnung und Wirkung
Handhabung: sicherer Umgang in der Praxis
Prüfung: schriftlicher und praktischer Teil
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre. Zur Prüfung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Mitzubringen
Personalausweis oder Reisepass, Schreibzeug, Verpflegung für die Pausen.
Auf einen Blick
§ 7 WaffG- Mindestalter
- 18 Jahre
- Start
- geplant ab 2027
- Ort
- Rödermark
- Abschluss
- Sachkundeprüfung
Gebühren und Termine stehen noch nicht fest.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Brauche ich Vorkenntnisse?
Nein. Der Lehrgang beginnt bei den Grundlagen und führt Schritt für Schritt zur Prüfung.
Muss ich Vereinsmitglied sein?
Nein, der Lehrgang steht allen Interessierten offen.
Wann geht es los?
Der erste Lehrgang ist für 2027 geplant. Sobald Termine feststehen, veröffentlichen wir sie hier.